Laut Aktualisierung seitens des zustĂ€ndigen Ministeriums fĂŒr Arbeit, Gesundheit und Soziales gilt auch fĂŒr die Hundeschule als Dienstleister: âDer TĂ€tigkeit darf weiter nachgegangen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden (Hundebesitzer/in) gewahrt wird.â.
Wir machen also ab Samstag, den âŒïž25.04.2020âŒïž unter folgenden Bedingungen weiter:
đ· Es gilt eine Mundschutzpflicht.
đ Alle Teilnehmer der Kurse achten darauf, z.B. im Zugang zum Trainingsplatz den Mindestabstand einzuhalten⊠wartet bitte auf dem Parkplatz, bis der Zugang frei ist.
đ€ Nutzt bitte das direkt vor dem Tor zum Trainingsplatz angebrachte Desinfektionsmittel.
đ Achtet wĂ€hrend des gesamten Aufenthaltes auf die Hygieneleitlinien und fasst möglichst wenig an, bitte auch nur den eigenen Hund, haltet Abstand, lasst keinen âStauâ entstehen usw.
Es gilt bis auf Weiteres auch ein reduzierter Kursplan - dieser Plan soll probeweise angeboten werden, um zu prĂŒfen, ob die HygienemaĂnahmen den Anforderungen standhalten!
Den aktuellen und reduzierten Kursplan findet ihr auf unserer Kursplanseite: