Sachkundenachweis
Jeweils um 14 Uhr am ERSTEN und am LETZTEN Samstag eines Monats könnt ihr Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW) direkt bei uns erhalten. Solltet ihr zu den genannten Terminen zeitlich nicht können, sprecht uns gerne an.
Einen Sachkundenachweis ist für Hundehalter in NRW verpflichtend, wenn ihr einen Hund habt (oder wollt), der …
… ausgewachsen mehr als 20kg wiegt,
… ausgewachsen mindestens 40cm Schulterhöhe hat,
… oder einen Hund einer Rasse habt, die unter die Verordnung „Hunde bestimmter Rassen“ fällt.
Des Weiteren muss jeder Hund, der diese Kriterien erfüllt, beim Ordnungsamt gemeldet sein.
Es ist wichtig, dass auch neu zugezogene Hundebesitzer sich mit den lokalen Regelungen und Anforderungen zum Sachkundenachweis vertraut machen. Unabhängig von eurem bisherigen Wohnort solltet ihr sicherstellen, dass ihr die notwendigen Anforderungen erwerbt, um eure Hunde in NRW anmelden zu können.
Bitte zur Sachkundeprüfung unbedingt einen gültigen Personalausweis mitbringen.
